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Abgrenzung zu freien Dienstverträgen - OGH 18.10.2006, 9 ObA 96/06t

20. LfgFebruar 2007

1.1.1.Nr.14

§ 1151 ABGB
§ 1164a ABGB

1. Für die Qualifikation als freier oder echter Dienstvertrag ist die tatsächliche Ausgestaltung der gegenseitigen Rechtsbeziehungen maßgeblich.

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