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4.2.2.2. Unterschiede im Hinblick auf die Beweiswürdigung

Leitner1. AuflFebruar 2013

Trotz der somit bestehenden weitgehenden Übereinstimmung der gesetzlichen Grundlagen lässt sich jedoch feststellen, dass die Kriterien iSd „Angehörigenjudikatur“ iZm verdeckten Ausschüttungen im Allgemeinen wesentlich flexibler gehandhabt werden, als bei Vereinbarungen zwischen einander nahestehenden natürlichen Personen:

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