Wenngleich die Kriterien iSd „Angehörigenjudikatur“ iZm verdeckten Ausschüttungen der Feststellung einer etwaigen gesellschaftsrechtlichen Veranlassung zuzuordnen sind, erfolgt damit im Ergebnis ebenso wie bei einander nahestehenden natürlichen Personen der Nachweis des Vorliegens oder Nichtvorliegens einer betrieblichen Veranlassung, da eine vertraglich vereinbarte Zuwendung nur der Sphäre der Einkommenserzielung oder der (steuerneutralen) Sphäre der Einkommensverwendung zugeordnet werden kann – tertium non datur.1006 Die Feststellung, dass eine gesellschaftsrechtliche Veran Seite 190

