Wie sub 1. bereits dargelegt wurde, werden die in der Rspr für Verträge zwischen nahen Angehörigen entwickelten Beweiskriterien auch auf Leistungsbeziehungen zwischen einer Körperschaft und einer mit dieser gesellschaftsrechtlich verbundenen natürlichen Person oder Körperschaft angewendet.976 Im Einzelnen sind nach der Rspr und Verwaltungspraxis Vertragsbeziehungen zwischen folgenden Personen erfasst:977 GmbH und Gesellschafter978; GmbH und stille Gesellschafter, welche gleichzeitig Gesellschafter Seite 186

