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3.4. Zusammenfassung und Schlussfolgerungen

Leitner1. AuflFebruar 2013

Die Kriterien, die der VwGH in Bezug auf die steuerliche Anerkennung von Vereinbarungen zwischen nahen Angehörigen judiziert, sind nach der stRspr960960Vgl nur VwGH 28.10.2009, 2005/15/0118 mH auf die Vorjudikatur. lediglich im Rahmen der Beweiswürdigung anzuwenden. Sind diese Beweiskriterien somit keine

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Tatbestandsmerkmale, so stellt sich jedoch zwangsläufig die Frage, aus welchen gesetzlichen Bestimmungen sie abgeleitet werden können. Die ertragsteuerrechtlichen Grundlagen sind dabei idR im Begriff der Betriebsausgaben (§ 4 Abs 4 EStG) bzw Werbungskosten (§ 16 Abs 1 EStG) im Zusammenspiel mit den gesetzlichen Abzugsverboten gem § 20 Abs 1 Z 1 und Z 4 EStG zu sehen.961961 Quantschnigg/Schuch, ESt-Handbuch § 20 Rz 44; Ruppe in Ruppe (Hrsg), Handbuch der Familienverträge2, 123. Es geht daher im Wesentlichen um die Ermittlung der objektiven oder subjektiven Veranlassung einer Zahlung an nahe Angehörige (betrieblich/beruflich oder privat).962962So auch im deutschen Schrifttum Wolff-Diepenbrock in FS Beisse 584 (Fn 22); Pezzer, DStZ 2002, 853 f mwN (in Fn 40).

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