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3.2.4. Wirtschaftliche Betrachtungsweise

Leitner1. AuflFebruar 2013

In der älteren Rspr des VwGH findet sich in Bezug auf die Rechtsgrundlage der Anerkennungskriterien der Hinweis, dass diese „vornehmlich aus den Bestimmungen der §§ 21 bis 23 BAO abgeleitet“ seien.921921VwGH 18.12.1978, 2790/77, ÖStZB 1979, 182; ähnlich VwGH 5.2.1992, 89/13/0111; vgl hingegen auch die Formulierung „§§ 21 und 23 BAO“ in VwGH 18.5.1977, 346, 453/77, ÖStZB 1978, 6. Mittlerweile werden sie in stRspr nur noch als „Ausfluss der wirtschaftlichen Betrachtungsweise“ bezeichnet.922922Vgl VwGH 10.5.1988, 87/14/0084 mwN; ebenso EStR 2000 Rz 1131.

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