Hat ein Steuerpflichtiger betriebliche Einkünfte und geht dieser ein Vertragsverhältnis mit einem nahen Angehörigen ein, so möchte er die damit in Zusammenhang stehenden Aufwendungen regelmäßig als Betriebsausgaben steuerlich geltend machen. Gem § 4 Abs 4 EStG sind Betriebsausgaben „die Aufwendungen oder Ausgaben, die durch den Betrieb veranlasst sind“. Nach der Rspr des VwGH sind Aufwendungen betrieblich Seite 168 veranlasst, „wenn die Leistung, für die Ausgaben erwachsen, aus betrieblichen Gründen, nämlich im Interesse des konkreten Betriebes, erbracht wird.„876

