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3.1. Zur Zulässigkeit unwiderlegbarer Missbrauchstypisierungen

Leitner1. AuflFebruar 2013

Die voranstehenden Ausführungen haben gezeigt, dass nicht nur die Anwendung des § 22 BAO, sondern auch die Auslegung sog spezieller Missbrauchsverhinderungsnormen zT mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden ist. Dies ist vor allem darauf zurückzuführen, dass es sich bei diesen Bestimmungen im Wesentlichen um gesetzliche Typisierungen bestimmter missbräuchlicher Gestaltungen iSd § 22 BAO handelt, die sowohl der Verwaltungsvereinfachung als auch der Rechtssicherheit dienen sollen.777777Vgl zB Gassner in FS Kruse 185; Hey in DStJG 33, 143 ff; Gabel, Verfassungsrechtliche Maßstäbe spezieller Missbrauchsnormen im Steuerrecht 5 und 18 ff mwN. Die mit einer solchen Typisierung verbundene kasuistische Vorgehensweise bei der Formulierung des gesetzlichen Tatbestandes778778Zu den damit verbundenen Problemen bei der Formulierung des Missbrauchsverdachtsgründe des § 10 Abs 3 KStG idF BGBl 1994/681 vgl Loukota, Österreichs Außensteuerrecht Rz 172. und der jeder Typisierung immanente Vereinfachungsgedanke führen zwangsläufig dazu, dass die Anwendung einer speziellen Missbrauchsverhinderungsnorm im Ergebnis nicht immer mit einer Einzelfallprüfung nach der Maßgabe des § 22 BAO übereinstimmt.779779Vgl zB Hey in DStJG 33, 143.

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