vorheriges Dokument
nächstes Dokument

2.1. Der Mantelkauftatbestand des § 8 Abs 4 Z 2 KStG

Leitner1. AuflFebruar 2013

Das KStG 1988 sieht gem § 8 Abs 4 in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des EStG 1988 grundsätzlich die Möglichkeit eines periodenübergreifenden Verlustabzugs vor, soweit Verluste nicht bereits mit Gewinnen der Vorjahre verrechnet werden konnten (Verlustvortrag gem § 18 Abs 6 EStG). Dieser Verlustvortrag wird durch § 8 Abs 4 Z 2 KStG jedoch bei Vorliegen eines sogenannten Mantelkaufs eingeschränkt; und zwar soll der Verlustabzug grundsätzlich dann nicht mehr zustehen, wenn „die Identität des Steuerpflichtigen infolge einer wesentlichen Änderung der organisatorischen und wirtschaftlichen Struktur im Zusammenhang mit einer wesentlichen Änderung der Gesellschafterstruktur auf entgeltlicher Grundlage nach dem Gesamtbild der Verhältnisse wirtschaftlich nicht mehr gegeben ist“.707707Vgl zu den einzelnen Tatbestandsmerkmalen des § 8 Abs 4 Z 2 KStG zB Massoner, Der Mantelkauf im Abgabenrecht 13 ff; Kirchmayr in Achatz/Kirchmayr, KStG § 8 Rz 543 ff mwH. Zu den in § 8 Abs 4 Z 2 S 3 und S 4 KStG normierten Ausnahmen vgl zB Massoner, Der Mantelkauf im Abgabenrecht 27 ff; Kirchmayr in Achatz/Kirchmayr, KStG § 8 Rz 589 ff mwH.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte