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8. Rechtsdurchsetzung

Heidinger/Kasper2. AuflApril 2014

Rechtsschutz ist die Sicherung der Einhaltung des objektiven Rechts und der daraus fließenden Rechte.403403Vgl Walter/Mayer/Kucsko-Stadlmayer, Grundriss10 90 ff. Die österreichische Rechtsordnung sieht zur Wahrung des Rechtsschutzes des/der Einzelnen verschiedene Rechtsschutzeinrichtungen vor: Die sog Rechtsmittel.

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