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II. Die Grundlagen der Europäischen Union im Lichte des europäischen Antidiskriminierungsrechtes

Heidinger/Kasper2. AuflApril 2014

Das Arbeitsrecht und in diesem Zusammenhang das Antidiskriminierungsrecht der Union ist ein äußerst spannender Teilbereich des Unionsrechts. Mit zunehmender Integration steigt auch in diesem Rechtsbereich die Anzahl verbindlicher Vorgaben seitens der Union. Im folgenden Kapitel soll zunächst ein grundsätzlicher Abriss des Arbeitsrechtes der EU mit seinen wichtigsten Grundlagen dargestellt werden. Dies ist notwendig, um die umfassenden Zusammenhänge des Antidiskriminierungsrechtes der EU und der Entwicklung eines Antidiskriminierungsrechtes außerhalb des arbeitsrechtlichen Bereiches zu verstehen. Im Verlauf dieses Kapitels wird insbesondere auf das durch EuGH und durch Kommission und Rat geprägte Antidiskriminierungsrecht sowie auch auf die mit dem Vertrag von Lissabon als mit den Verträgen gleichrangig statuierte EU-Grundrechtecharta (GRC) eingegangen. Letztere beschäftigt sich in einem eigenen Kapitel mit sozialen Grundrechten und ist daher besonders interessant. Den materiellen Ausführungen zum europäischen Arbeitsrecht geht auch ein Teil voraus, der sich mit den primärrechtlichen Grundlagen des europäischen Arbeitsrechtes beschäftigt. Behandelt werden dabei die Rechtsetzungsbefugnisse der Europäischen Gemeinschaft sowie die GRC. Danach wird schwerpunktmäßig die Rechtsetzungsbefugnis aufgrund der Art 18 und 19 AEUV (ex-Art 12 und 13 EGV) behandelt und die damit verbundene Notwendigkeit für den Rat, Rechtsakte zu erlassen. Im Anschluss daran wird die Entwicklung des Antidiskriminierungsrechtes der Union aus den von nunmehr Art 19 AEUV umfassten Schutzbereichen wie das Diskriminierungsverbot aufgrund des Geschlechtes, aufgrund der Rasse und der Herkunft, aufgrund der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, aufgrund der sexuellen Orientierung sowie aufgrund des Alters behandelt. Dargestellt werden der wesentliche Inhalt dieser Rechtsbereiche anhand einschlägiger Rats- bzw Kommissionsdokumente, Richtlinien und Verordnungen und selbstverständlich der Judikatur des EuGH.

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