Bis zum Jahre 1971 galt in Österreich ein Verbot der homosexuellen Betätigung. Lange Zeit war in Österreich insbesondere der ehemalige § 209 StGB im Fadenkreuz der Kritik, da dieser Tatbestand das Schutzalter für gleichgeschlechtliche Beziehungen unter Männern mit achtzehn Jahren ansetzte, während jenes für Heterosexuelle und lesbischen Frauen mit vierzehn Jahren festgelegt wurde. Im Zuge der Kritik an diesem Tatbestand wurde Österreich sowohl vom Menschrechtsausschuss der Vereinten Nationen als auch durch das Europäische Parlament wiederholt aufgefordert, die Bestimmung zu streichen. § 209 StGB wurde schließlich im Jahre 2002 durch den VfGH Seite 82

