Seit der Umsetzung der Antirassismus-RL sowie der Güter-Gleichbehandlungs-RL finden sich im österreichischen Recht nunmehr Bestimmungen, die außerhalb des arbeitsrechtlichen Bereiches, sohin im Bereich des allgemeinen Zivilrechtes, Diskriminierungen verhindern sollen.350 Konkret geht es dabei um eine Verhinderung von Diskriminierungen aufgrund des Geschlechtes sowie der ethnischen Herkunft beim Zugang zu und bei der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen. Diese Bestimmungen finden sich in §§ 30 ff GlBG und sollen in der Folge im Überblick dargestellt werden.

