Einfachgesetzliche Regelungen zum Diskriminierungsverbot aufgrund des Alters sind in Österreich bis dato spärlich. In diesem Zusammenhang ist insbesondere auf die Kündigungsschutzregelungen des Arbeitsverfassungsgesetzes (ArbVG) zu verweisen. Demnach kann eine vom Arbeitgeber/von der Arbeitgeberin ausgesprochene Kündigung angefochten werden, wenn sie sozial ungerechtfertigt ist. Bei der Bewertung der Frage, ob eine sozial ungerechtfertigte Kündigung vorliegt, ist nach dem Gesetz besonders zu berücksichtigen, ob ältere Arbeitnehmer/innen längere Zeit ununterbrochen demselben Betrieb angehörten und ob sie aufgrund ihres Alters infolge einer Kündigung größere Schwierigkeiten hätten, eine andere adäquate Stelle zu finden, als etwa jüngere Arbeitnehmer/innen.

