Im Bereich des Schutzes vor Diskriminierungen aufgrund einer Behinderung nimmt Österreich eine Vorreiterrolle ein. Insbesondere die Maßnahmen des österreichischen Gesetzgebers zur Förderung der Beschäftigung von Personen mit Behinderung können als fortschrittlich beachtet werden. In der Folge soll zunächst der Begriff der Behinderung vom Begriff der Krankheit abgegrenzt werden. Diese Abgrenzung ist zentral Seite 59

