Der allgemeine Gleichheitssatz ist in Art 2 StGG, Art 66 StV St. Germain sowie in Art 7 B-VG geregelt. Der allgemeine Gleichheitssatz der österreichischen Verfassung hat große praktische Bedeutung in der Judikatur des VfGH.
Der allgemeine Gleichheitssatz ist in Art 2 StGG, Art 66 StV St. Germain sowie in Art 7 B-VG geregelt. Der allgemeine Gleichheitssatz der österreichischen Verfassung hat große praktische Bedeutung in der Judikatur des VfGH.
