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1. Verfassungsmäßig gewährleistete Schutzrechte

Heidinger/Kasper2. AuflApril 2014

Der allgemeine Gleichheitssatz ist in Art 2 StGG, Art 66 StV St. Germain sowie in Art 7 B-VG geregelt. Der allgemeine Gleichheitssatz der österreichischen Verfassung hat große praktische Bedeutung in der Judikatur des VfGH.

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