Im Zuge der Umsetzung der Antidiskriminierungsrichtlinien der Europäischen Union RL 2000/78/EG (Antirassismus-RL)1, 2000/43/EG (Rahmen-RL)2 und 2004/113/EG (Güter-Gleichbehandlungs-RL)3 erfuhr die Thematik des Diskriminierungsschutzes zugunsten des Geschlechts, des Alters, der Herkunft, der Rasse oder Ethnie sowie der sexuellen Orientierung neue Aktualität. Erstere Richtlinie umfasst die Bereiche Beschäftigung und Sozialschutz sowie den Zugang zu Gütern und Dienstleistungen einschließlich Wohnungen und Bildung, beschränkt ihren Aktionsradius allerdings auf die Diskriminierungsmerkmale „Rasse“ und „ethnische Herkunft“. Die zweite Richtlinie führt Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung und sexuelle Orientierung als verpönte Diskriminierungsmerkmale an, beschränkt sich hingegen auf die Bereiche Beschäftigung und Beruf. Die zum derzeitigen Zeitpunkt jüngste Richtlinie beschäftigt sich mit der Herstellung von diskriminierungsfreien Verhältnissen im Bereich des Anbietens von Gütern und Dienstleistungen, jedoch beschränkt auf das Geschlecht.

