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17.1. Totalrevision des Stiftungsrechts in Liechtenstein im Jahr 2009 (Hosp)

Hosp3. AuflApril 2022

17/1
Die Rechtsgrundlagen des neuen liechtensteinischen Stiftungsrechts finden sich in den §§ 1 bis 41 des Art 552 des liechtensteinischen Personen- und Gesellschaftsrechts und sind seit 1.4.2009 in Kraft.17621762LGBl 2008/220. Es wurden damit die seit 1926 im Wesentlichen unveränderten Normen abgelöst.17631763Vgl zB Tschütscher, Das neue Stiftungsrecht – von der Herausforderung zur zukunftsgerichteten Lösung, in Hochschule Liechtenstein (Hrsg), Das neue liechtensteinische Stiftungsrecht, 1 ff. Damit sollte das Ziel der Schaffung eines modernen Stiftungsrechts verwirklicht werden und zu bereits bestehenden, gefestigten und bewährten Strukturen des alten Stiftungsrechts sollen ausführende Rechtsnormen geschaffen werden. Weiters wurden bestehende Rechtsunsicherheiten infolge widersprüchlicher Rechtsprechung ausgeräumt und offene Rechtsfragen, etwa in Zusammenhang mit der treuhänderischen Stiftungserrichtung, der Klärung der Rechtsstellung der Begünstigten, der Ausgestaltung des Stiftungszwecks, der Aufsicht oder der rechtlichen Qualität der Stifterrechte, beantwortet.17641764Regierung des Fürstentums Liechtenstein, Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein betreffend die Totalrevision des Stiftungsrechts, 19.2.2008, BuA Nr 13/2008, 14.

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