Neben der Jahresabschlussprüfung regelt das PSG folgende weitere Prüfungen:1000Gründungsprüfung gem § 11 PSG, wenn das Mindestvermögen (teilweise) in Sachwerten aufgebracht wird;Sonderprüfungen, die gem § 31 PSG verlangt werden können bzw gegebenenfalls verlangt werden müssen.
