Nicht jede Privatstiftung muss (im Gegensatz zu einer Aktiengesellschaft) über einen Aufsichtsrat verfügen. Die Voraussetzungen, unter denen ein Aufsichtsrat zwingend einzurichten ist, sind in § 22 Abs 1 PSG geregelt. Hiernach muss die Privatstiftung über einen Aufsichtsrat verfügen, wenndie Anzahl der Arbeitnehmer der Privatstiftung dreihundert übersteigt oder
