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8.1. Organstellung (Arnold)

Arnold3. AuflApril 2022

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Der Stiftungsprüfer ist eines der zwingenden Organe der Privatstiftung. Sein Aufgabenbereich ist mit dem des Abschlussprüfers einer Kapitalgesellschaft vergleichbar. Der Umstand, dass der Stiftungsprüfer – im Gegensatz zum Abschlussprüfer – Organ der Privatstiftung ist, stellt eine Besonderheit dar, die einerseits die Bedeutung des Stiftungsprüfers unterstreichen soll,824824ErlRV zum § 14. andererseits aber auch zum Ausdruck bringt, dass sein Aufgabenbereich umfassender als der eines Abschlussprüfers ist. Dem Stiftungsvorstand wird mit dem Stiftungsprüfer ein zwingendes Kontrollorgan an die Seite gestellt; die staatliche Aufsicht ist dafür bei der Privatstiftung zurückgedrängt.

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