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7.7. Anmeldung zum Firmenbuch (Arnold)

Arnold3. AuflApril 2022

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Die jeweiligen Mitglieder des Stiftungsvorstands und ihre Vertretungsbefugnis sowie das Erlöschen oder eine Änderung ihrer Vertretungsbefugnis sind unverzüglich zur Eintragung in das Firmenbuch anzumelden (§ 15 Abs 5 1. Satz PSG). Die Eintragung in das Firmenbuch wirkt lediglich deklarativ.

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