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2.2. Inhalt und Auslegung der Stiftungserklärung (Arnold)

Arnold3. AuflApril 2022

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Jede Privatstiftung muss zwingend über eine Stiftungsurkunde verfügen. Die Errichtung einer Stiftungszusatzurkunde ist hingegen nicht zwingend erforderlich.

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Die Stiftungsurkunde hat bestimmte zwingende Mindestinhalte (§ 9 Abs 1 iVm § 10 Abs 2 PSG) zu regeln:

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