Die Motive, warum Stifter eine Privatstiftung errichten, sind so unterschiedlich wie die Ausgestaltungen derselben. Aufgrund der wiederholten Änderungen der abgabenrechtlichen Rahmenbedingungen ist die Zahl der aus rein steuerlichen Überlegungen errichteten Privatstiftungen zurückgegangen.21 Vielmehr steht nunmehr verstärkt der Unternehmens- oder Vermögenserhalt im Vordergrund. Insb soll durch „Zwischenschaltung“ einer Privatstiftung verhindert werden, dass aufgrund unterschiedlicher Interessenlagen oder durch Erbstreitigkeiten Familienunternehmen oder sonstige Vermögenswerte veräußert oder zerschlagen werden müssen. Neben erbrechtlichen Überlegungen steht bei Familienstiftungen sehr häufig der Versorgungsgedanke im Vordergrund.
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