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5. Formelle Geltendmachung des Sicherstellungsanspruchs

Aburumieh/Adensamer/Foglar-Deinhardstein1. AuflDezember 2014

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Formell setzt der Sicherstellungsanspruch voraus, dass der Gesellschaft innerhalb einer Präklusivfrist von sechs Monaten nach Veröffentlichung der Eintragung der Verschmelzung gemäß § 10 UGB ein entsprechendes (formloses, dh allenfalls auch mündliches, aber konkretisiertes) Begehren des Gläubigers auf Sicherstellung seiner Forderung zugeht.200200 Schopper in FS Aicher 699 (711 f); Grünwald in Wiesner/Hirschler/Mayr, HB Umgründungen Art I Verschmelzung Unternehmensrecht Rz 201; Schindler/Brix in Straube, GmbHG § 96 Rz 94; Warto in Gruber/Harrer, GmbHG § 96 Rz 114. Sofern keine entsprechenden vertraglichen Verpflichtungen bestehen, sind die verschmelzungsbeteiligten Gesellschaften nicht verpflichtet, ihre Gläubiger von der Verschmelzung zu verständigen.201201 Kalss, VSU2 § 226 AktG Rz 18, 21. Für die Gläubiger stellt somit die Veröffentlichung der Eintragung der Verschmelzung gemäß § 10 UGB die zentrale Informationsquelle dar.

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