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4. Materielle Voraussetzungen des Sicherstellungsanspruchs

Aburumieh/Adensamer/Foglar-Deinhardstein1. AuflDezember 2014

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Materiell setzt der Sicherstellungsanspruch voraus, dass (i) eine Forderung begründet wurde, (ii) diese zugrunde liegende Forderung noch nicht fällig ist, und (iii) der jeweilige Gläubiger glaubhaft machen kann, dass die Erfüllung der Forderung durch die Verschmelzung gefährdet wird.

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