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3. Gegenstand des Sicherstellunganspruchs

Aburumieh/Adensamer/Foglar-Deinhardstein1. AuflDezember 2014

Sicherstellungsanspruch

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Der gesetzliche nachgelagerte Gläubigerschutz gemäß § 226 Abs 1 AktG ist auf den Sicherstellungsanspruch limitiert; die Gläubiger haben also nicht die Möglichkeit, andere Maßnahmen zum Schutz ihrer Interessen zu verlangen, sofern sie sich nicht auf andere

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gesetzliche oder vertragliche Grundlagen stützen können (zB Unsicherheiteneinrede gemäß § 1052 Satz 2 ABGB).185185 Kalss, VSU2 § 226 Rz 6, 23; Habsburg-Lothringen, Gläubigerschutz bei Umwandlungen 41.

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