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6. Durchsetzung des Sicherstellungsanspruchs

Aburumieh/Adensamer/Foglar-Deinhardstein1. AuflDezember 2014

einstweilige Verfügung

Sicherstellungsanspruch

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Der Sicherstellungsanspruch kann bei Vorliegen aller materiellen und formellen Voraussetzungen durch Klage gegen die übernehmende Gesellschaft im streitigen Verfahren durchgesetzt werden.202202OGH 17. 1. 2001, 6 Ob 121/00p. Im Verfahren ist voll zu beweisen, dass die sicherzustellende Forderung dem Grunde nach entstanden ist; die Gefährdung der Befriedigung durch Verschmelzung ist hingegen lediglich zu bescheinigen.203203 Kalss, VSU2 § 226 AktG Rz 21. Der Anspruch auf Sicherheitenbestellung kann durch einstweilige Verfügung abgesichert werden.204204 Kalss, VSU2 § 226 AktG Rz 22; Schopper in FS Aicher 699 (713); Habsburg-Lothringen, Gläubigerschutz bei Umwandlungen 61 f.

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