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G. Beteiligte Interessengruppen und Schutzmechanismen

Aburumieh/Adensamer/Foglar-Deinhardstein1. AuflDezember 2014

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Bei der Durchführung von Verschmelzungen sind unterschiedliche Interessen berührt, insb die Interessen der Gesellschafter und der Gläubiger (umfassend auch Arbeitnehmer der beteiligten Gesellschaften, vgl dazu VIII.) der beteiligten Gesellschaften:



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