Die Begründung und der Erwerb von Wohnungseigentum können auf verschiedene Art und Weise erfolgen. Die bei weitem häufigste und übliche ist die Begründung von Wohnungseigentum durch schriftliche Vereinbarung aller Miteigentümer, dem Wohnungseigentumsvertrag. Die Wohnungseigentumsbegründung kann jedoch auch aufgrund eines gerichtlichen Urteils erfolgen, und zwar durch:

