Wenn mehrere Personen Eigentümer derselben ungeteilten Sache sind, nennt man sie Miteigentümer. Sie erwerben Eigentum zu ideellen Anteilen, diese sind aus dem Grundbuch zu ersehen. Die Aufteilung ist mit Bruchteilen (Quoten) eingetragen. (1/2, 1/4, 23/567 usw). Es entsteht somit „schlichtes Miteigentum“.

