Leistungslohnsysteme können grundsätzlich gleichzeitig den betrieblichen Interessen an erfolgreicher Produktion und den Interessen der Beschäftigten an einer angemessenen Entlohnung, die ihrer Leistung entspricht, dienen. Um diese Win-win-Situation zu ermöglichen, braucht es bei den Verhandlungspartnern in der betrieblichen Arena Kompetenz und die beiderseitige Bereitschaft, auch die Interessen des jeweiligen Gegenparts zu respektieren. Nur auf dieser Basis erscheint es möglich, gemeinsam passende Systeme zu entwickeln und zu implementieren. Fehlt es an diesen Voraussetzungen, fehlt gar der Betriebsrat als Verhandlungspartei und entscheidet der Arbeitgeber somit allein, muss die Güte des Ergebnisses unter dem Aspekt der beiderseitigen Interessenrealisierung bezweifelt werden ( v. Eckardstein/Janes ua, 1998). Es sei hier nochmals auf mögliche Probleme hinsichtlich Nachhaltigkeit und Risikoverteilung in Leistungslohnsystemen hingewiesen.

