Leistung liegt im betrieblichen Interesse, unabhängig davon, ob der Betrieb sich im Eigentum von privatwirtschaftlich operierenden Personen oder Gesellschaften, im Eigentum der öffentlichen Hand oder einer Non-Profit-Organisation befindet. Der Begriff der Leistung variiert sehr stark und mit ihm die Form der Leistungsvergütung. In betrieblicher Perspektive wird Leistungsvergütung als mögliches, wenn auch nicht zwingend notwendiges<i>Lutz</i>, Leistungslohnmodelle (2010), Seite 8 Seite 8
Instrument der Leistungssteuerung betrachtet und dient somit betrieblichen Interessen. Angesichts anderer Interessen dritter Parteien, insbesondere der Beschäftigten selbst, die sich mit Leistungsvergütung verbinden, haben sich im Laufe der letzten ca 150 Jahre in den entwickelten Industriestaaten in einem intensiven politischen Ringen komplexe abgestufte Verhandlungs- und Entscheidungssysteme herausgebildet, die die Einbringung und Berücksichtigung dieser Interessen ermöglichen sollen. In ihnen kommen zwangsläufig kompromisshafte Entscheidungen zustande, ein labiles Gleichgewicht, das im Zeitverlauf immer wieder neu austariert werden muss. Die Grenzen der Kompromisse auf Zeit liegen einerseits darin, die betriebliche Funktionalität der jeweils beschlossenen Vergütungssysteme nicht nachhaltig zu gefährden und andererseits nicht nachhaltig gegen auf breiter Basis geteilte gesellschaftliche Wertvorstellungen zu verstoßen.