Im Interesse einer größeren Klarheit und Systematik der Lenkerregelungen, insbesondere in Bezug auf das Verhältnis zur EU-Lenkzeiten-Verordnung (EG) 561/2006 wurde der Abschnitt 4 mit BGBl I 2006/138 in vier Unterabschnitte geteilt. Damit soll insbesondere verdeutlicht werden, dass
die Bestimmungen, die der Umsetzung der Lenker-Richtlinie RL 2002/15/EG dienen (siehe Unterabschnitt 4b), für alle Fahrzeuge gelten, dass aber
