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Arbeitszeit: Handbuch, Lindmayr
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ABSCHNITT 3a Nachtarbeit
Lindmayr
4. Aufl
Oktober 2013
Inhalt
Definitionen und Arbeitszeit
Untersuchungen
Versetzung
Recht auf Information
Auszug aus dem Durchführungserlass zum EU-Nachtarbeits-Anpassungsgesetz
Definitionen und Arbeitszeit
Lindmayr
, Handbuch zur Arbeitszeit
4
(2013) Rz 318
318
§ 12a. (1) Als Nacht im Sinne dieses Bundesgesetzes gilt die Zeit zwischen 22.00 Uhr und 05.00 Uhr.
(BGBl I 2002/122)
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