Als Ausfluss des Arbeitnehmerschutzgedankens des Arbeitszeitrechts sieht das AZG und das ARG diverse Auflage- und Aushangpflichten für die Arbeitgeber vor, um den Arbeitnehmern die Möglichkeit zu geben, sich über sie treffenden Bestimmungen und Regelungen jederzeit und ohne großen Aufwand informieren zu können.

