Als Lenker gelten Personen, die im Rahmen eines Beschäftigungs- oder Ausbildungsverhältnisses ein Kraftfahrzeug auf öffentlichen Straßen, sei es auch nur kurze Zeit, selbst lenken oder sich in einem Fahrzeug befinden, um es - als Bestandteil ihr Arbeitspflicht - gegebenenfalls lenken zu können. Auf Lenker finden mehrere Rechtsvorschriften Anwendung. Neben dem AZG und dem ARG sowie dem jeweils für den Betrieb gültigen Kollektivvertrag sind dies