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8. Aufzeichnungspflicht des Arbeitgebers

Lindmayr4. AuflOktober 2013

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Zur Überwachung der Einhaltung der Arbeitszeitvorschriften hat der Arbeitgeber gemäß § 26 AZG und § 25 ARG in der Betriebsstätte Aufzeichnungen über die geleisteten Arbeitsstunden zu führen.

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