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I. Antrag auf Fortführung des Verfahrens

Haudum1. AuflFebruar 2013

Tritt der Staatsanwalt gemäß § 209a Abs 3 StPO unter Vorbehalt von der Verfolgung zurück, so ist der Rechtsschutzbeauftragte berechtigt, die Fortführung des Verfahrens zu beantragen. Damit kann er im Ergebnis eine diversionelle Verfahrenserledigung verhindern987987 Birklbauer, Gutachten 24..

Seite 192

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