vorheriges Dokument
nächstes Dokument

III. Rechtsschutz während offener Leistungspflicht

Haudum1. AuflFebruar 2013

Hat der Staatsanwalt dem Beschuldigten die diversionelle Verfahrenserledigung angeboten und erklärt sich dieser mit der Übernahme einer sanktionsorientierten Leistung im Sinne des § 198 Abs 1 Z 1 bis 3 StPO bereit, so kann die Fortführung des Verfahrens erforderlich werden, wenn der Beschuldigte seine Verpflichtungen nicht oder nicht vollständig erfüllt. Diesfalls hat die Staatsanwaltschaft das Strafverfahren gemäß § 205 Abs 2 StPO fortzusetzen, wenn nicht ein Vorgehen gemäß Abs 3 par cit in Frage kommt.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte