Wesentliches Element eines Rechtsstaats ist, dass dem Normunterworfenen wirksame Mittel zur Verfügung gestellt werden, mit denen er seine Ansprüche auch durchsetzen kann969. Es muss daher untersucht werden, ob und wie der Kronzeuge die diversionelle Erledigung erwirken kann, wenn die Staatsanwaltschaft trotz Vorliegens aller Voraussetzungen nicht gemäß § 209a StPO tätig wird oder der Beschuldigte das Diversionsangebot der Staatsanwaltschaft ausschlägt, weil es überzogen ist.

