vorheriges Dokument
nächstes Dokument

IV. Stellungnahme zur Wiederaufnahme

Haudum1. AuflFebruar 2013

Wegen der hohen Anforderungen, die an die Anwendungsvoraussetzungen der Kronzeugenregelung geknüpft werden, ist es sehr schwierig, vom normalen Beschuldigten zum Kronzeugen zu werden. Im Gegensatz dazu ist es umso leichter, diese hart erkämpfte Position im Wege der Wiederaufnahme zu verlieren. Ob sämtliche der oben dargestellten Wiederaufnahmegründe zur Kronzeugenregelung passen und ob die vorgesehene Form der Wiederaufnahme dem Rechtsschutzbedürfnis der Kronzeugen gerecht wird, wird im Folgenden näher beleuchtet.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte