Verschiedene Gründe können eine Weiterführung des Verfahrens gegen den Kronzeugen erforderlich machen. Dabei ist zwischen den Stadien des vorläufigen Rücktritts und des Rücktritts unter Vorbehalt späterer Verfolgung zu unterscheiden.
Verschiedene Gründe können eine Weiterführung des Verfahrens gegen den Kronzeugen erforderlich machen. Dabei ist zwischen den Stadien des vorläufigen Rücktritts und des Rücktritts unter Vorbehalt späterer Verfolgung zu unterscheiden.
