Damit eine Kronzeugenregelung im Kartellrecht die gewünschten Aufklärungserfolge erzielt, müssen bestimmte Rahmenbedingungen vorliegen. Dazu gehören strenge Strafen für diejenigen, die sich an Kartellen beteiligen, eine Maximierung der Aufdeckungsrate durch entsprechend ausgestattete Behörden und möglichst weitgehende Strafbefreiung für den ersten Selbstanzeiger691. Hier ist - wie im gerichtlichen Strafrecht - auf die richtige Balance zu achten: Die Regelung muss einerseits großzügig sein, um eine ausreichende Anreizwirkung zu entfalten, darf aber auch nicht zu weit gehen, weil zu leicht verdiente Befreiungen die abschreckende Wirkung der Geldbußen untergraben würden. Daneben kommt auch der ausreichenden Transparenz der Regelung außerordentliche Bedeutung zu692.

