Das österreichische Kartellrecht kann auf eine lange Geschichte zurückblicken. Der Gesetzgeber erkannte bereits 1803 die Schädlichkeit von Kartellen und erließ deshalb ein Verbot, das Geschäftsleuten untersagte, den Preis von Waren und Arbeit zum<i>Haudum</i> in <i>Haudum</i> (Hrsg), Kronzeugen im Straf- und Kartellrecht (2013) Die nationale Kartellbekämpfung, Seite 87 Seite 87
Nachteil der Konsumenten abzusprechen. Später wurde dieses Verbot im Rahmen des Koalitionsgesetzes von 1870 durch eine Nichtigkeitssanktion ersetzt. Schließlich dauerte es aber doch noch einige Jahre, bis 1951 das erste „richtige“ Kartellgesetz erlassen wurde. Zu Anfang stand noch der Registrierungszwang im Mittelpunkt und erst nach und nach gewann der Wettbewerbsgedanke an Bedeutung. Nach zahlreichen Novellen und zwei Neufassungen in den Jahren 1972 und 1988 trat mit 1. Jänner 2006 ein völlig neu konzipiertes Kartellgesetz in Kraft: Das Kartellgesetz 2005.