Die europäische Kronzeugenregelung ermöglicht den Erlass499 oder die Ermäßigung500 der Geldbuße wegen der Mitwirkung an einem Kartell.
1. Erlass der Geldbuße
Die Mitteilung aus 2006 sieht zwei Varianten vor, wie ein Kartellant völligen Erlass der Geldbuße erlangen kann: Die Geldbuße wird erlassen, wenn ein Unternehmen als erstes (Prioritätsprinzip501) seine Beteiligung an einem Kartell offenlegt und Beweismittel vorlegt, die es der Kommission ermöglichen,

