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I. Gründe für die Anwendung der Kronzeugenregelung im Heimlichkeitsbereich

Haudum1. AuflFebruar 2013

Mit der Kronzeugenregelung will man dieses Dilemmas Herr werden. Durch sie soll es möglich werden, einzelne Täter aus den kriminellen Verflechtungen heraus zu brechen und ihnen eine „goldene Brücke“ in den Rechtsfrieden zu bauen. Neben der Tatsache, dass die Kronzeugenregelung häufig das einzige Mittel zur Aufdeckung von Straftaten ist2424BMJ, Bericht zur Evaluierung der Kronzeugenregelung III-165 BlgNR 23. GP 9., weil die Verfolgungsbehörden aufgrund der Tätigkeit im Verborgenen in vielen Fällen ansonsten gar keine Kenntnis von strafbaren Handlungen erhalten würden2525 Neutsch, Kronzeugenregelung als Königsweg? http://journal.juridicum.at/?c=145&a=2713 (18.10.2010)., bringt vor allem die generalpräventive Wirkung einer Kronzeugenregelung große Vorteile mit sich, weil die Wahrscheinlichkeit der Aufdeckung und Sanktionierung von Straftaten erhöht wird2626BMJ, Bericht zur Evaluierung der Kronzeugenregelung III-165 BlgNR 23. GP 9; vgl auch Kaspar/Wengenroth, GA 2010, 469.. Sobald eine Kronzeugenregelung existiert, können sich kriminelle Organisationen nicht mehr auf die Verschwiegenheit ihrer Mitglieder

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verlassen, sondern müssen jederzeit damit rechnen, dass einer von ihnen „aussteigt“ und gegenüber Polizei und/oder Staatsanwaltschaft über begangene oder noch bevorstehende strafbare Handlungen „auspackt“. Diese ständige Gefahr des Verrats durch Abtrünnige wird im Wege einer „inneren Zersetzung“2727 Geyer/Amann/Soyer in Thanner/Soyer/Hölzl 132; Schwaighofer in Bundesministerium für Justiz 9; Middendorff, ZStW 1973, 1121; Hilger, NJW 1989, 2377. zur deutlichen Schwächung und Destabilisierung krimineller Strukturen führen.

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