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A. Der Begriff des Kronzeugen

Haudum1. AuflFebruar 2013

Der Begriff des Kronzeugen als Teilnehmer am Verfahren ist der österreichischen Strafprozessordnung fremd. Daher ist zu untersuchen, ob diese Figur unter bereits bestehende Prozessteilnehmer subsumierbar ist, oder ob sie sich den Kategorien der StPO völlig entzieht.

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