I. Die Verhinderung, Aufklärung und Ahndung von Straftaten ist eine wesentliche Aufgabe des Rechtsstaats1. Es hat sich gezeigt, dass es für die staatlichen Behörden in Kriminalitätsbereichen, die stark konspirativ geprägt sind, immer schwieriger wird, diese Pflicht zu erfüllen. Zu denken ist hier insbesondere an Terrorismus, organisierte Kriminalität, Korruption und schwere Wirtschaftskriminalität, die sich mit herkömmlichen - von außen wirkenden - Ermittlungsmaßnahmen kaum oder nicht durchdringen lassen. Die Erhöhung von Strafdrohungen ist oft nur ein Signal, das bei den genannten Kriminalitätsformen keine Wirkung zeigt. Daher werden neue Ansätze im Bereich der Strafverfolgung notwendig2.

