Rechtsbeziehungen im Vorfeld von Unternehmenstransaktionen
3. Teil: Absichtserklärung/Letter of Intent (LoI)
A. Einleitung
I. Grundlegende Merkmale des LoI
I.1. Begriff und Bedeutung
Der aus dem anglo-amerikanischen Rechtskreis stammende Letter of Intent (LoI)1 gehört zu den in der nationalen und internationalen Vertragspraxis weitverbreiteten Regelwerken, die Unternehmenskäufe, Joint Ventures und sonstige wirtschaftlich bedeutsame bzw rechtlich komplexe Transaktionen vorbereiten.2 Der solcherart durch die Wirtschaftspraxis entwickelte LoI stellt hierzulande jedoch keinen gesetzlich ausdrücklich geregelten Vertragstypus dar.3 Vielmehr bestimmt sich die Frage, ob die als LoI bezeichnete Erklärung/Vereinbarung einem dem österreichischen Recht bekannten Rechtsinstitut (zB Vorvertrag, Option) zuzuordnen ist und welche Rechtsfolgen sie entfaltet, ausschließlich nach ihrem jeweiligen Inhalt.4